Österreichische Gesellschaft für Dermatologische Kosmetik und Altersforschung

STATUTEN
FÜR DEN GUSTAV-NIEBAUER-GEDÄCHTNISPREIS DER
GESELLSCHAFT FÜR DERMATOLOGISCHE KOSMETIK
UND ALTERSFORSCHUNG

1. Der Gustav-Niebauer-Gedächtnispreis wird von der Gesellschaft für dermatologische Kosmetik und Altersforschung prinzipiell im zweijährigem Rhythmus vergeben. Er soll eine außergewöhnliche Leistung im Zusammenhang mit den von der Gesellschaft verfolgten Zielen honorieren.

Voraussetzung

2. Voraussetzung für die Einreichung ist eine fachlich qualifizierte Befassung mit einem durch die statuarische Zielsetzung festgelegtem Gebiet. Im Fall einer Publikation soll diese in einem der fachlich anerkannten Journale erfolgt sein.

3. Arbeiten, die bereits eine Förderung von einer anderen Seite erfahren haben, sind ebenso ausgeschlossen wie solche, die über drei Jahre zurück liegen.

Einreichzeitraum

4. Letzter Einreichungstermin ist der 31. 5. eines Ausschreibungsjahres. Die Arbeiten oder die Beschreibung der Leistung müssen im Sekretariat der Wiener Medizinischen Akademie für ärztliche Fortbildung und Forschung, Alser Strasse 4, 1090 Wien bevorzugt elektronisch oder zweifach in Papierform eingereicht werden.

Dotation des Preises

5. Die ausgewählte Arbeit oder Leistung wird mit € 1.500,-- honoriert. Die Autorin bzw. der Autor erklärt sich bereit, die Inhalte der ausgewählten Arbeit bzw. die Leistung im Rahmen einer Veranstaltung der Gesellschaft zu präsentieren.

Jury

6. Die Jury besteht aus Mitgliedern des Vorstandes der Gesellschaft für dermatologische Kosmetik und Altersforschung, die durch kompetente Repräsentanten der zu bewertenden Arbeiten oder Leistungen ergänzt werden kann.

7. Die Jury kann beschließen, dass kein Preis vergeben wird oder dass eine Teilung des Preises erfolgt, wenn die Qualität der eingereichten Arbeiten oder Leistungen dazu Anlass geben.

Abänderung oder Einstellung

8. Die Gesellschaft für dermatologische Kosmetik und Altersforschung behält es sich vor, die Statuten für den Gustav-Niebauer- Gedächtnispreis jederzeit abzuändern oder die Preisvergabe einzustellen.

9. Der Vorstand kann bei Vorliegen besonders berücksichtigungswürdiger Umstände auch außerhalb des Zweijahresrhythmus zusätzlich einen Preis vergeben.

Ausschreibung

10. Die Preise werden bis spätestens 1. März des Ausschreibungsjahres durch die Gesellschaft dermatologischer Kosmetik und Altersforschung auf geeignet erscheinende Weise ausgeschrieben.

Verleihung der Preise

11. Die Verleihung der Preise erfolgt nach Möglichkeit durch persönliche, feierliche Übergabe an die Preisträger im Rahmen einer Veranstaltung.

Ausschluss des Rechtsweges

12. Die Entscheidungen der Jury sind unanfechtbar und endgültig. Ein Rechtsweg ist ausgeschlossen. Ein Rechtsanspruch auf Preiszuerkennung besteht nicht. Mit der Bewerbung werden vom Einreicher die Ausschreibungsbedingungen unwiderruflich anerkannt.